Konzepte
Abwasserbeseitigungskonzept
Die Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) regelt das Landeswassergesetz (LWG) durch die §46, §47 und §53. Die Kommunen müssen der Oberen Wasserbehörde eine Übersicht über den Stand der Abwasserentsorgung, der geplanten Maßnahmen, deren zeitlichen Ablauf und die geschätzten Kosten vorlegen. Das ABK ist in einem Zyklus von sechs Jahren fortzuführen.
Das erste ABK der Stadt Herne stammt aus dem Jahre 1983. In Anwendung der Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der Abwasserbeseitigungskonzepte von Gemeinden wird nun die siebte Fortschreibung aufgestellt.
Die 7te Fortschreibung des ABK weist Maßnahmen für die Jahre 2021-2026 aus. Diese Maßnahmen sind hinsichtlich der Durchführungszeiträume ausgewiesen. Die Maßnahmen im zweiten Zeitabschnitt von 2027 bis 2032 sind noch nicht den einzelnen Jahren zugeordnet. Dies geschieht erst im Zuge der erneuten Fortschreibung.
- Das ABK soll die künftige Entwicklung der städtischen Entwässerung und den Erfüllungsgrad der Abwasserbeseitigungspflicht dokumentieren,
- anhand der Dringlichkeit die Investitionsmaßnahmen aufzeigen
- und einen Überblick von Niederschlagswassereinleitungen schaffen.
Zukunftsinitiative - Wasser in der Stadt von morgen
Gemeinsame Absichtserklärung der Emscherkommunen, der EmschErGEnossEnschAft und des ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, natur- und Verbraucherschutz des Landes nrW.
Unsere Zukunft liegt in lebendigen und lebenswerten Städten. Um dieses Ziel zu erreichen, gilt es neben dem demographischen Wandel und den sich ändernden Ansprüchen der Bevölkerung an ihr Lebensumfeld auch die Herausforderungen des Klimawandels zu berücksichtigen.
Mit dem Masterplan Emscher-Zukunft und der Zukunftsvereinbarung %egenwasser haben wir gemeinsam den Weg in eine nachhaltige Stadtentwicklung eingeschlagen, den wir mit der Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ fortsetzen und ausbauen wollen.
Deshalb bekennen wir uns zu einem gemeinsamen Engagement für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung mit diesen Leitbildern.
Herausforderungen annehmen – die Zukunftsfähigkeit der Region stärken. Die Emscherregion verändert sich nicht nur durch den Strukturwandel. Auch der demographische Wandel und der Klimawandel verändern Zielrichtungen in der Siedlungsentwicklung und stellen die Region vor neue Herausforderungen. Diese Anforderungen müssen unsere Planungen in abgestimmten Prozessen ausgewogen berücksichtigen. Wasser nimmt hierbei eine Schlüsselrolle ein, denn Wasser und Stadtentwicklung sind seit je her untrennbar miteinander verbunden.
Kooperationen nutzen – Synergien schaffen unterschiedliche, auf den ersten Blick auch miteinander konkurrierende Ansprüche von Stadtentwicklung und Wasserwirtschaft bedingen eine ganzheitliche Sichtweise, um nachhaltige Entscheidungen treffen zu können. mit einer koordinierten, fachübergreifenden Planung können wir die Chancen, Gestaltungsoptionen und Investitionsmöglichkeiten für eine nachhaltige Entwicklung verbessern und begrenzte Ressourcen effektiver nutzen.
Wassersensitive Planung – Gestaltung der Städte von morgen Um unsere Städte auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen zukunftsfähig zu halten, müssen Veränderungen mit einer Stadtgestaltung verbunden sein, die ein intaktes Lebensumfeld ermöglicht und einen Qualitätsgewinn für das städtische Leben erzeugt. Die Anpassung an den Klimawandel ist eine elementare Aufgabe aller Planungen. Der Umgang mit dem Regenwasser als Bestandteil der integralen Wasserwirtschaft in Siedlungsgebieten ist ein Leitthema für nahezu alle Ziele. Wasserwirtschaft hat damit eine tragende rolle in der Stadtgestaltung und Stadtentwicklung.
Zukunftsvereinbarung Regenwasser
Im Oktober 2005 wurde zwischen 17 Kommunen im Einzugsgebiet der Emscher, u.a. der Stadt Herne und der Emschergenossenschaft die Zukunftsvereinbarung Regenwasser (15/15) geschlossen.
Ziel ist es, innerhalb von 15 Jahren (bis 2020) 15% der versiegelten Fläche vom Mischwassersystem abzukoppeln.
Folgende Möglichkeiten bestehen:
- – Ortsnahe Versickerung von Regenwasser
– Rückhaltung
– Entsiegelung
– Aktivierung von Gräben und Gewässern
Auslöser dieser Vereinbarung ist die stetige Zunahme versiegelter Flächen und die damit verbundene Veränderung des Kleinklimas und die Erhöhung des Hochwasserrisikos. Durch Abkopplungsmaßnahmen können Mischwasserkanäle kleiner dimensioniert und gleichzeitig Hochwasserabflüsse reduziert werden. Der Reinigungsaufwand für sauberes Grund- und Regenwasser wird somit minimiert. Neben den ökonomischen Aspekten spielt auch die Ökologie eine große Rolle. Durch neue oder wieder reaktivierte Grabensysteme wird der Wasserkreislauf wieder erlebbarer und bietet wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Durch die Grabensysteme wird das kleinräumige Stadtklima verbessert und es entstehen attraktive Anziehungspunkte und Orte der Erholung. Fließgewässer und ihre Uferstruktur bieten so wieder die Möglichkeit das Naturelement Wasser zu erleben.
Für das Stadtgebiet Herne entspricht ein Prozent abgekoppelte Fläche ca. 17ha, somit müssen bis 2020 ca. 255ha versiegelte Fläche vom Mischwassernetz abgekoppelt werden.
Um die vereinbarten 15% zu erreichen, werden in den kommenden Jahren eine Vielzahl von Reinwasserläufen geschaffen, die das bislang kanalisierte Regenwasser oder Grundwasser abführen, so dass dieses nicht mehr in den Mischwasserkanal gelangt. Im Jahr 2011 werden zwei Baumaßnahmen begonnen bzw. fertiggestellt. Zum Einen handelt es sich um den Zulaufgraben Hibernia und zum Anderen um den Mittellauf Schmiedesbach.
In der nachfolgenden Tabelle sind alle geplanten Maßnahmen bis 2017 ausgeführt.
Bezeichnung | Träger | Baubeginn | Fläche [ha] | Prozent |
---|---|---|---|---|
Zulaufgraben Hibernia | SEH | 2011 | 19,7 | 1,16 |
Mittellauf Schmiedesbach | SEH | 2011 | 43,4 | 2,55 |
Ruhmbach / Langelohbach | SEH | 2013 | 39,4 | 2,32 |
Graben am Emsring | SEH | 2014 | 39,4 | 2,32 |
Quellzufluss in der Falsche | SEH | 2015 | 7,9 | 0,46 |
Börsinghauser Graben | SEH | 2017 | 2,0 | 0,12 |
Mont-Cenis-Graben | SEH | 2016 | 3,9 | 0,23 |
Diese Maßnahmen sind in einem Fremd-/ Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) festgehalten und werden mit den zuständigen Stellen, u.a. der Unteren Wasserbehörde, abgestimmt. Das NBK wird für einen Zeitraum von sechs Jahren aufgestellt, so dass ab 2018 weitere Maßnahmen zur Umsetzung kommen. Parallel zu diesen Maßnahmen werden an städtischen Gebäuden Regenwasserabkopplungen und weitere Maßnahmen in Eigenregie der Eigentümer durchgeführt. Mit den vorgestellten Maßnahmen wird der geforderte Wert von 15% spätestens im Jahr 2020 erreicht werden, und somit die Vereinbarung erfüllt.
Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG
Grenzweg 18
44623 Herne
Tel.: 02323/592-0
Fax: 02323/592-1311
Verantwortlich:
Herr Lambernd