Was kann der Grundstückseigentümer tun, um Entwässerungsgebühren zu sparen?

Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Entsiegelungsmaßnahmen:

Durch Entsiegelungsmaßnahmen kann die Niederschlagswassergebühr verringert werden. Bei der Verwendung dauerhaft durchlässiger Oberflächen (z.B. Rasengittersteine) oder die Einrichtung von Versickerungsanlagen lässt sich die Niederschlagswassergebühr verringern. Die Wasserdurchlässigkeit wird dabei über folgende Abflussfaktoren berücksichtigt:

Abflussfaktoren

Asphalt, Beton, Kunststoff, Kunststein, Betonpflaster, Groß- und Kleinpflaster aus Natursteinen, Plattenbeläge und ähnliche anrechenbare Fläche

= 100 Prozent

Wassergebundene Decken, Ascheflächen, Rasengittersteine, wasserdurchlässiges Betonsteinpflaster, begrünte Dächer und ähnliche anrechenbare Fäche

= 50 Prozent

Schotterrasen, Rasen und ähnliche anrechenbare Fläche

= 0 Prozent

2. Gartenwasserzähler

Wenn Frischwasser zur Gartenbewässerung genutzt wird, können die zum Gießen verwendeten Wassermengen grundsätzlich von der Veranlagung der Entwässerungsgebühr ausgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist ein gemäß Entwässerungsgebührensatzung zulässiger Nachweis durch den Grundstückseigentümer. Im Regelfall wird der Nachweis über einen separat eingebauten Zwischenzähler erbracht, der zuvor von der SEH AöR technisch abgenommen werden muss.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Schmutz und Niederschlagswasser

Unter dem Begriff Abwasser werden Schmutz- und Niederschlagswasser zusammengefasst.
Dabei ist Schmutzwasser das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen und sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser sowie damit zusammen abfließendes Wasser, ausgenommen Niederschlagswasser.
Niederschlagswasser ist das aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser, das nicht Schmutzwasser ist.
Zur Beseitigung des Abwassers ist im Grundsatz jeder Grundstückeigentümer berechtigt und verpflichtet sein Grundstück an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Für die Überlassung des Abwassers entrichtet der Grundstückseigentümer eine Abwassergebühr, die nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt ist.

Die aktuellen Gebührensätze sind:

• Schmutzwasser: 2,95 € pro Kubikmeter (2024/Normaltarif)
• Niederschlagswasser: 1,53 € pro Quadratmeter (2024/Normaltarif)

Sofern Sie Fragen zum Anschluss Ihres Grundstücks an die öffentliche Kanalisation haben, stehen Ihnen weitere Informationen unter dem Punkt Grundstücksentwässerung zur Verfügung.

Steht ein Wechsel des Grundstückeigentümers an und haben Sie Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummer: 02323 592 1336.

Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des Schmutzwassers berechnet, dass der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird. Die Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m³) Schmutzwasser. Als Schmutzwassermenge gilt die für ein Jahr aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge. Die dem Grundstück zugeführten Wassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Dabei kann die Wassermenge eines Jahres aus dem letzten oder vorletzten Jahr stammen. Maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt der Feststellung des Jahresverbrauchs. Findet dieser bis zum 31.08. des Vorjahres statt, ist diese Menge zugrunde zu legen. Bei einem Feststellungszeitraum in den Monaten September bis Dezember ist auf die Feststellung des vorletzten Jahres zurückzugreifen.

Sofern die Frischwassermenge aus einer privaten Wasserversorgungsanlagen, wie z. B. Brunnen oder Regenwassernutzungsanlagen, hat der Gebührenpflichtige die Menge durch einen auf seine Kosten eingebauten und ordnungsgemäßen funktionierenden Wasserzähler zu führen.

Werden Wassermengen auf dem Grundstück zurückgehalten oder anderweitig verbraucht und gelangen somit nicht in die öffentliche Kanalisation (sog. Wasserschwundmengen), können diese von der Schmutzwassermenge abgezogen werden. Allerdings ist der ist hier ein Nachweis durch den Gebührenpflichtigen, wie z. B. durch einen Gartenwasserzähler , zu erbringen. Der Nachweis erfolgt auf Kosten des Gebührenpflichtigen.

Weitere Informationen zur Schmutzwassermenge und Schmutzwassergebühr entnehmen Sie bitte der Entwässerungsgebührensatzung.

Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr

Die Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser der angeschlossenen Grundstücksflächen bemisst sich nach der bebauten, überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasserunmittelbar oder mittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Die Berechnungseinheit für die Niederschlagswassergebühr ist ein Quadratmeter der angeschlossenen Grundstücksfläche.

Wie die anzurechnende Grundstücksfläche festgesetzt wird, ist von der Art der Versiegelung abhängig. Nähere Informationen finden Sie in § 4 Der Entwässerungsgebührensatzung oder unter dem Punkt „Was kann der Grundstückeigentümer tun, um Entwässerungsgebühren zu sparen“.

Hat sich Ihre Fläche geändert, so bitten wir Sie den Flächenerhebungsbogen auszufüllen. Diesen können Sie herunterladen: Flächenerhebungsbogen und Musterbeispiel . Gerne schicken wir Ihnen diesen auch zu. Anschließend bitten wir Sie diesen ausgefüllt (postalisch oder per E-Mail) zurück zu senden.

Stadtentwässerung Herne AöR
Grenzweg 18
44623 Herne

Für eine zeitnahe Überprüfung Ihrer Angaben ist es sinnvoll dem Flächenerhebungsbogen -sofern zutreffend und vorhanden – folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:

• Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
• Wasserrechtliche Erlaubnis oder Befreiungsbescheid für Versickerungsanlagen
• Lageplan/Skizze.

Sofern Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne über die E-Mail-Adresse beratung@se-herne.de oder unter folgender Telefonnummer 02323 -592 1336 bei uns melden.