Hoheitliche Bereich (H)
Neben den vielen technischen Bereichen gibt es auch noch den hoheitlichen Bereich.
Leiterin des hoheitlichen Bereichs ist Kathrin Aßmann. Sie ist zuständig für insgesamt 5 Mitarbeiterinnen (Beamte und Angestellte) die sich um alle gebührenrelevanten Fragen kümmern.
Der hoheitliche Bereich der Stadtentwässerung Herne (SEH) umfasst vor allem Aufgaben, die mit der öffentlichen Daseinsvorsorge und der rechtlichen Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung verbunden sind. Dazu gehören insbesondere:
Gebührenerhebung und Verwaltung
- Berechnung und Festsetzung von Abwassergebühren für Haushalte und Betriebe.
- Erstellung und Versand von Gebührenbescheiden.
- Forderungsmanagement (z. B. Mahnwesen, Debitorenmanagement).
- Bearbeitung von Amtshilfeersuchen und allgemeiner Schriftverkehr.
Rechtliche und organisatorische Aufgaben
- Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Abwasserbeseitigung.
Bürgerkontakt und Beratung
- Telefonische Beratung zu Gebühren und Abwasserfragen.
- Bearbeitung von Anträgen und Auskünften für Bürger*innen und Unternehmen.
Abgrenzung zum technischen Bereich
Während der technische Bereich für Bau, Betrieb und Instandhaltung des Kanalnetzes (ca. 420 km Länge, inkl. Sonderbauwerke wie Pumpwerke und Regenrückhaltebecken) zuständig ist, kümmert sich der hoheitliche Bereich um die finanzielle und rechtliche Seite der Abwasserentsorgung.
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