Schmutz und Niederschlagswasser
Bitte Teaser-Text eingeben.
Für das Einleiten von Schmutzwasser eines Grundstückes in die öffentliche Kanalisation zur Abwasserentsorgung werden Abwassergebühren berechnet. Der in der Entwässerungssatzung festgelegte Anschluss- und Benutzungszwang bedeutet, dass grundsätzlich die Abwasserentsorgung über die öffentliche Einrichtungen zu erfolgen hat.
Anschlussbeiträge werden nicht erhoben, Gebührenmaßstab ist der getrennte Maßstab .
Höhe der Entwässerungsgebühren:
Schmutzwasser: 1,82 Euro/Kubikmeter (2012, Normaltarif)
Niederschlagswasser: 0,93 Euro/Quadratmeter (2012, Normaltarif)