Schmutz und Niederschlagswasser

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Für das Einleiten von Schmutzwasser eines Grundstückes in die öffentliche Kanalisation zur Abwasserentsorgung werden Abwassergebühren berechnet. Der in der Entwässerungssatzung festgelegte Anschluss- und Benutzungszwang bedeutet, dass grundsätzlich die Abwasserentsorgung über die öffentliche Einrichtungen zu erfolgen hat.

Anschlussbeiträge werden nicht erhoben, Gebührenmaßstab ist der getrennte Maßstab .

Höhe der Entwässerungsgebühren:

Schmutzwasser: 1,82 Euro/Kubikmeter (2012, Normaltarif)

Niederschlagswasser: 0,93 Euro/Quadratmeter (2012, Normaltarif)